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Strahlungswärme garantiert thermische Behaglichkeit, spart Energiekosten und verhindert Schimmelbildung. Damit man diese Vorteile genießen kann, werden keine besonderen Heizungsanlagen benötigt, sondern einfach nur Raumheizkörper ohne Konvektoren. Trotzdem wird von einigen Heizungsberatern immer noch verkündet, Infrarotheizungen wären nachteilig. Was sind die Gründe?
Für warmwassergeführte Heizanlagen sind seit langem schon Strahlungsheizkörper als Alternative zur Luftheizung im Markt verfügbar. Die Heizkörper-Hersteller legen in ihren Produktinformationen übereinstimmend mit Strahlungsphysik und Thermodynamik nachvollziehbar dar, warum die Konvektor-freien Bauformen eine gesündere Raumbeheizung ermöglichen und bis zu 40% Energiekosten einsparen können.
So ist es denn auch völlig unstrittig, dass Strahlungsheizungen z.B. für Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen besser geeignet sind als Luftheizungen (Verwirbelung von Krankheitserregern, Belastung der Atemwege, Gefahr von thermisch bedingter Schimmelbildung). Und in der VDI Richtlinie 6030 wird für die Heizungsauslegung ausdrücklich gefordert, die thermische Behaglichkeit bei warmwassergeführten Heizanlagen durch Beseitigung von Strahlungsdefiziten planmäßig sicherzustellen.

Auch die Nachfrage nach Kaminöfen (älteste und leistungsstärkste Form der Infrarotheizung), Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen sowie elektrischen Flachheizungen (reaktionsschnellste und damit sparsamste Wärmewellenheizung) ist in Folge dieser Sachlage stetig gestiegen. Strahlungswärme steht also insgesamt hoch im Kurs - egal in welcher Anwendungsform. Hinzukommt, dass die moderne Solararchitektur ohnehin strahlungsbasiert ist. Wieso aber gibt es dann immer noch "Fachberater", die ihren Kunden Luftheizungen empfehlen - und von Strahlungswärme sogar nachdrücklich abraten? Die Gründe dafür sind:
Eine angemessene Heizkörperauslegung kann bei Strahlungswärme anspruchsvoller als bei konvektionellen Heizkörpern sein. Wer als Heizungsberater oder Energieberater den Zusammenhang von Strahlungsphysik und Thermodynamik noch nicht ausreichend verstanden hat, tappt im Dunkeln und riskiert, Kunden nicht zufrieden stellen zu können. Kunden die Vorteile von Strahlungsheizkörpern schmackhaft zu machen, könnte echte Nachteile zur Folge haben: vermehrte Reklamationen und Schadensersatzansprüche.

In einigen Fällen ist z.B. eine gemischte Heizkörperauslegung unerläßlich. So ist z.B. die in der VDI Richtlinie 6030 für warmwassergeführte Heizsysteme geforderte "vermehrte Strahlungslieferung" bei Niedertemperatur-Heizanlagen ohne gemischte Heizsystemkonzeption nur durch eine Vergrößerung der Heizkörperflächen möglich. Denn die Strahlungsleistung ist nach der Physik ausschließlich durch Oberflächentemperatur (°C) und Flächengröße (m²) bestimmt. Höher als die Wassertemperatur kann die Heizflächen-Temperatur aber nicht werden - auch nicht bei sog. strahlungsoptimierten Heizkörperbauformen. Das heißt aber:
Will man die Strahlungslieferung (Strahlungsleistung) trotzdem im selben Heizsystem vergrößern, muss seine Heizfläche ausgedehnt werden. Ist die erforderliche Wandfläche für größere Heizkörperflächen nicht verfügbar, um die ermittelte Heizlast abzudecken, müssen in die Heizkörperauslegung ergänzend leistungsstärkere elektrische Infrarotheizungen oder evtl. sogar ein noch strahlungsintensiverer Kaminofen einbezogen werden. Kennt der Heizungsberater oder Energieberater sich mit elektrischen Infrarotheizungen und Kaminöfen nicht aus, wird er bei der Heizlastverteilung überfordert.

Dass Kunden evtl. auf die Idee kommen könnten, zwecks Kosteneinsparung überhaupt nur noch elektrische Infrarotheizungen einsetzen zu wollen, entspricht außerdem nicht unbedingt den Geschäftszielen eines herkömmlichen Heizungsinstallateurs. Denn:
Die Anschaffungs- und Betriebskosten elektrischer Wärmewellenheizungen belaufen sich nur auf einen Bruchteil anderer Heizsysteme. Heizungsvertreiber machen mit elektrischen Infrarotheizungen schon deswegen weniger Gewinn. Hinzukommt: Der Montageaufwand ist nicht nennenswert und der Wartungsservice erledigt sich gänzlich.
Wenn der Kunde mehr Vorteile erzielt, der Heizungberater und Energieberater aber weniger verdient: Ist es da nicht menschlich gesehen ganz normal, wenn aus Argumentationsnot die Vorzüge von Strahlungswärme immer wieder mal in angebliche Nachteile verdreht werden? Wer will sich schon ins eigene Fleisch schneiden - und der Konkurrenz das Feld überlassen?
Die Informationsauswertung für Ihre Investionsentscheidung wird dadurch natürlich nicht erleichtert. Damit müssen Sie leben und Ihren eigenen Verstand aktivieren. Als Orientierungshilfe teilen wir Ihnen im Folgenden uns bekannt gewordene übliche Pseudo-Einwände gegen Strahlungswärme mit, bei denen sich Ihre Bereitschaft, einem unterstellten besseren Wissen von "Fachberatern" gutmütig zu glauben, zur Wahrung Ihrer eigenen wirtschaftlichen Belange in eine sehr wachsame Skepsis wandeln sollte.

Die angeblichen Nachteile von Strahlungsheizungen im allgemeinen und elektrischen Wärmewellenheizungen im besonderen ...
Die vorgetragenen Einwände gegen Infrarotheizungen sind nicht stichhaltig - und ihre Intention ist leicht durchschaubar. So wird z.B. behauptet:
- Infrarotstrahlung wäre ungesund, obwohl sie im Gegensatz zu Warmluftheizungen keine staubige und trockene Heizungsluft produziert, in medizinischen Behandlungen verwendet und von der VDI Richtlinie 6030 zum Ausgleich von Behaglichkeitsdefiziten gefordert wird.
- Infrarot Flachheizkörper seien zu dünn, um effektiv heizen zu können - dabei ist Flachheit gar kein Faktor in der Berechnung von Wärmestrahlungs- und Konvektionsleistung, sondern Oberflächentemperatur (°C) und Flächengröße (m²). Auch einlagige Konvektor-Heizungen sind sehr flach.
- Die elektrische Infrarotheizung führe zu hohen Heizstromkosten. Wenn ein Heizungsberater tatsächlich davon überzeugt sein sollte, dass die seit Jahren laufend steigenden Gas- und Ölpreise zukünftig günstigere Heizkosten ermöglichen: Warum bietet er dann keine Warmwasser-Strahlungsheizungen an, die laut Hersteller-Informationen gesünder und wirtschaftlicher als wassergeführte Luftheizungen sind?
- Die elektrische Infrarotheizung wäre umweltschädlich - obwohl sie mit Öko- und Solarstrom oder einem Mini-BHKW betrieben werden kann. Energiewende und Elektroauto werden ignoriert.
- Mit Solarstrom betriebene Infrarotheizungen wären nur in der Raumfahrt anwendbar - eine recht tölpelhafte Aussage, da die meisten in der Raumfahrt erfolgreich eingesetzten technischen Neuerungen neue Maßstäbe für Alltagsprodukte gesetzt haben.
- Infrarotheizungen gibt es gar nicht, sondern nur Infrarot-Fernbedienungen - z.B. zur Steuerung von Fernsehgeräten und Stereoanlagen. Unkundiger in Physik und Technik kann man sich wohl kaum präsentieren.
Urteilen Sie selbst, ob Sie Beratern vertrauen wollen, die Sie bezüglich Strahlungswärme und Infrarotheizungen mit so abstrusen Behauptungen konfrontieren.
Wer die Zeit dafür hat, erhält Klarheit in Physikbüchern (Wärmelehre / Thermodynamik, Strahlungsphysik / Atom- und Quantentheorie). Wer sich damit nicht belasten will, kann unseren zweistündigen Kompaktkurs buchen. Wir informieren Sie systemübergreifend und physikkonform. Telefon: 089 / 120 147 14.
Auf Anfrage senden wir Ihnen auch gerne unsere systemübergreifende Informationsbroschüre "Energiesparende Strahlungswärme in Neu- und Altbauten wirtschaftlich optimal nutzen".
Ihr herstellerneutrales Beratungsteam von Wärmemeister.de aus München / Bayern

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