Ersatz von Nachtspeicherheizungen & EnEV: Günstige Nachtspeicherofen Austausch-Alternativen
Nachtspeicheröfen durch Infrarotheizungen austauschen
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) hat die elektrische Speicherheizung und damit auch die Nachtspeicherheizung zum Auslaufmodell erklärt. Veraltete oder defekte Nachtspeicherheizungen durch neue zu ersetzen, ist daher nicht mehr sinnvoll. Ein wirtschaftlich günstiger Austausch ist durch elektrische Infrarotheizungen möglich, die viel weniger Heizstrom verbrauchen..
Was tun, wenn es an der Zeit ist, einzelne oder alle Nachtspeicherheizungen einer Wohneinheit zu ersetzen? Elektrische Speicherheizungen kommen kaum in Frage, da sie bezüglich der Energieeffizienz zu wünschen übrig lassen und in der Energieeinsparverordnung nur noch als Auslaufmodell geduldet werden.
Die Ablösung von Nachtspeichersystemen durch zentrale oder dezentrale wassergeführte Heizungsanlagen stellt ebenfalls keine sinnvolle Option dar, weil sie unverhältnismäßig aufwendig und letztlich unrentabel ist. Die ohnehin nicht geringen Anschaffungskosten für eine wassergeführte Heizanlage werden zusätzlich erhöht, wenn entsprechende bauliche Voraussetzungen für ein solches Heizsystem nicht vorhanden sind und somit allererst geschaffen werden müssen (Heizungskeller, Rohrleitungssystem, Schornstein): Der dafür erforderliche Investitionsbetrag kann nie und nimmer durch erzielbare Energieeinsparungen in angemessener Frist erwirtschaftet werden. In großen Wohnanlagen oder Hochhäusern können die erforderlichen Investitionen sogar in Nähe der Größenordnung einer Kernsanierung liegen.
Nicht nur wirtschaftlich akzeptabel sondern sogar sehr günstig als Ersatz von Nachtspeicherheizungen sind dagegen elektrische Strahlungsheuzungen:
Die Anschaffungskosten sind gering - und lassen finanziellen Spielraum z.B. für innenraumseitige Wärmeschutzmaßnahmen.
Der Stromkreis für die Nachtspeicherheizungen kann für Infrarotheizungen weitergenutzt werden (ggf. Umstellung auf 230 Volt notwendig)
Der Installationsaufwand ist minimal: Infrarotheizungen sind im Nu an Wand oder Raumdecke angebracht.
Wartungs- und Nebenkosten im laufenden Heizungsbetrieb entfallen vollständig.
Der Heizstromverbrauch liegt selbst bei normalen Hausstromtarfif deutlich unter dem der Nachtspeicherheizung.
Bei einigen Stromanbieter kann der vergünstigte Heizstromtarif in einen Tag-Nacht-Kombitarif gewandelt werden.
Bei Vermietung entfällt die Heizkostenabrechnung gegenüber Mietern auch weiterhin.
Eigennutzer und Mieter können gegenüber der Nachtspeicherheizung bis zu 30% Heizkosten einsparen.
Aus diesen Gründen gibt es als Alternative zur elektrischen Speicherheizung aktuell kein anderes Heizsystem, das bezüglich Anschaffung, Installation, Nebenkosten und Wartung so geringe Kosten verursacht wie die elektrische Infrarot-Heizung.
Allein schon wegen der deutlich geringeren Heizkosten und der einwandfreien Behaglichkeit sind auch Mieter von einer solchen Ersatzinvestition hell begeistert.
Eine günstige Alternative, die schöner nicht sein kann ...
Die geringen Kosten sind aber nicht der einzige Grund, warum die Infrarotheizung eine attraktive Alternative zum Nachtspeicher darstellt. Die Infrarotheizungen von Wärmemeister.de München eröffnen Ihnen durch ihre Vielzahl an Ausführungsformen und Einsatzmöglichkeiten beim Austausch von Nachtspeicheröfen außerdem eine größtmögliche Freiheit bezüglich Wohndesign und Plazierung.
Für den Austausch der Nachtspeicheröfen stehen Ihnen folgende Ausführungstypen der Infrarotheizung als Alternative zur Auswahl::
Noch mehr Kosten sparen durch ergänzenden Wärmeschutz!
Nutzen Sie die Energie-Effizienz der Infrarotheizung voll aus, indem Sie zumindest in den Räumen mit dem größten Heizbedarf (z.B. Wohnzimmer) evtl. vorhandene Wärmebrücken eliminieren oder zumindest reduzieren. Bereits durch wenig aufwendige Maßnahmen zur Innenraum-Dämmung können Sie den Wattbedarf und Energieverbrauch deutlich senken. Dadurch sparen Sie zusätzlich Geld bei der Umrüstung und verringern Ihre laufenden Heizkosten bis zu 40%! Mehr Info
Bei keiner anderen Heizform verbessert sich die Energiebilanz schon nach sehr kostengünstigen Maßnahmen für den innenraumseitigen Wärmeschutz so sehr wie bei der Infrarotheizung. Denn bei jeder entfernten Wärmebrücke wird nicht nur der Wärmeabfluss an die Aussenwelt unterbrochen, sondern auch die Heizwirkung der Infrarotheizung sofort verstärkt! Das rechnet sich immer - auch mit Ökostrom.
Entsorgung von Nachtspeicheröfen
Nachtspeicheröfen können Substanzen enthalten, die Ihre Gesundheit gefährden, zum Beispiel Asbest- und Mineralfasern oder Schwermetalle wie Chrom. Deswegen sollten Sie Nachtspreicheröfen schon zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit niemals zerlegen, um diese selbst zu entsorgen. Bezüglich der Entsorgung sind außerdem gesetzliche Vorschriften zu beachten, die Sie bei Ihrer Stadtverwaltung / Gemeinde erfahren. Für eine vorschriftsgemäße Entsorgung sollten Sie einen darauf spezialisierten, zugelassenen Fachbetrieb beauftragen, der Ihnen auch bei der Erfüllung der bürokratischen Erfordernisse hilft.
Energie- und umweltpolitische Aspekte der Nachtspeicheröfen
Zwecks Vermeidung einer zusätzlichen Klimabelastung soll die Stromerzeugung zukünftig möglichst nur noch dann mit Öl-. Gas- und Kohlekraftwerken erfolgen, wenn Defizite bei der regenerativen Energiegewinnung entstehen, um eine ununterbochene Stromversorgung aufrecht zu erhalten (z.B. bei zu geringer Sonneneinstrahlung etc.). Die auf Kraft-Wärme-Kopplung basierende Fernwärme wird daher zwangsläufig an Bedeutung verlieren, während elektrische Heizsysteme immer wichtiger werden. Nachtspeicheröfen kommen für den Fernwärme-Ausgleich nicht in Frage, sondern nur hocheffiziente elektrische Heizsysteme: Denn auch regenerative Energie ist nicht unendlich verfügbar, schon weil die Errichtung und Wartung z.B. von Wasserkraftwerken, Solar- und Windparks sehr hohe Investitionen erfordert. Mehr Informationen hierzu finden Sie in "Effizienter heizen".
EnEV: Die Energieeinsparverordnung soll den Einsatz von Speicherheizungen verringern
Aufgrund des zu hohen Stromverbrauchs der Nachtspeicher-Heizsysteme hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen die CO2-Belastungen zu reduzieren, den zukünftigen Einsatz von elektrischen Speicherheizungen in der Energiesparverordnung (EnEV) eingeschränkt. Die Energiesparverordnung bezieht sich - dem Zweck der Regulierung entsprechend - auf elektrische Speicherheizungen im allgemeinen, um alle bereits bestehenden und noch denkbaren Anwendungsfälle der elektrischen Speicherheizung vollständig abzudecken. Die Nachtspeicherheizung dürfte dabei der am meisten verbreitete Anwendungsfall sein.
Nach & 10a der EnEV 2007 dürfen Eigentümer Nachtspeichersysteme nicht mehr einsetzen, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch Nachtspeicherheizungen erzeugt wird. Bei Nichtwohngebäuden gilt dies, sofern mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit Nachtspeichersystemen beheizt werden.
Vor dem 1. 01.1990 eingebaute bzw. aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.
"Elektrische Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen."
Einzelheiten und Ausnahmeregelungen sind den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Bei inhaltlichen oder rechtlichen Fragen wenden Sie sich an zuständige Institutionen, einen fachkundigen Energieberater oder Rechtsanwalt.
Nachtspeicher-Heizkörper: Eine geniale, aber nicht nachhaltige Idee des Kohlezeitalters
Die elektrische Speicherheizung war in den 50er und 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine willkommene Alternative zu den Kohle- und Ölöfen, die in der Wohnung nicht selten Gestank und Schmutz verbreiteten und deren Betrieb einige Mühe bereitete (z.B. Kohlen aus dem Keller schleppen).
Nachtspeicheröfen wurden demgegenüber als sauber, bequem und äußerst schick empfunden.
Die Idee war für die damalige Zeit genial: Während der Nacht wird ein Speichemedium (z.B. Schamott) elektrisch erhitzt, damit tagsüber Wärme für die Beheizung zur Verfügung steht. Abgegeben wird die Wärme dann per Ventilation, um die Raumluft zu erwärmen. Und die Nachstromtarife der Kohlekraftwerke sorgten vielerorts dafür, dass die elektrischen Speicherheizungen auch sehr verbrauchskostengünstig waren. Denn auf diese Weise konnten die Kohlekraftwerkbetreiber auch während der Nacht eine bessere Auslastung, d.h. mehr Umsatz und Gewinn erzielen.
Die lokale nächtliche Speicherung von Energie, die mit Kohle, Öl oder Gas erzeugt wird, ist im Übergang zur regenerativen und solaren Energieversorgung aber längst zum Auslaufmodell geworden. Nun rücken Stromanwendungen in den Vordergrund, für deren Betrieb im Rahmen eines neuen regenerativen Versorgungskonzeptes zunehmend am Tag gewonnene Solarenergie gespeichert werden soll, um auch nachts zur Verfügung zu stehen. Beispiel für die private Speicherung von Solarenergie
Deshalb sind inzwischen die superschlanken, wunderschönen elektrischen Infrarotheizungen zum Trendsetter geworden: Eine gesunde Form der elektrischen Direktheizung, die sich nicht nur mit regenerativ gewonnenem Strom betreiben läßt, sondern auch mit allen herkömmlichen Formen der Heizung völlig problemlos kombinieren läßt. Mehr Infos zur Energie-Effizienz der Infrarotheizung / Wärmewellenheizung.
Erleben Sie die große Vielzahl an Design-Variationen und unterschiedlichen Heizleistungsgrößen in unserem Online-Shop!
Interessenten aus dem Umkreis München können sich von der Heizwirkung der elektrischen Infrarotheizung und ihren vielfältigen Designformen selbst ein Bild in unserer Heizungsausstellung in München machen. Außerdem ermöglichen wir Ihnen den Besuch einer Musterwohnung in Puchheim. Mehr Info
Nutzen Sie die fachkundige Beratung von Wärmemeister.de München, wenn Sie Ihre elektrische Speicherheizung durch eine energieeffiziente Infrarot Elektroheizung (Direktheizung) ersetzen / austauschen oder ergänzen möchten! Hotline: 089 / 120 14 7 14