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Inzwischen wird bei Zentralheizungen immer mehr auf elektronische Heizkostenverteiler umgestellt. Bei der Nutzung von Mischkonzepten sind Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen dann hundert Prozent sicher davor, beim individuellen Heizverbrauch eventuell wegen "Kaltverdunstung" drauf zu zahlen ...
Heizlastverteilung und berechneter individueller Wärmeverbrauch
In Mehrfamilienhäusern und Bürokomplexen erfolgt die eigentliche Wärmeerzeugung häufig durch eine zentrale Heizanlage, bei der die Wärme über Rohrsysteme in die Heizkörper geleitet wird. Um die individuelle Heizkostenabrechnung gegenüber den einzelnen Mietern und Wohneigentümern möglichst gerecht entsprechend der individuellen Verbräuche zu gestalten, werden gesetzlich geregelte Berechnungsverfahren verwendet. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass dabei auch Heizkörpergröße und Wohnfläche berücksichtigt werden. Außerdem fallen Umlagen z.B. bezüglich der Beheizung von Fluren und Treppenhäusern an.
Da das Heizkostenverteilungssystem für die Nichtnutzung des Zentralheizsystems nicht ausgelegt ist, werden Mietern und Wohnungseigentümern anteilig 30 bis 50 Prozent der Heizkosten in Rechnung gestellt, auch wenn sie nicht heizen. Die mögliche Kostenersparnis durch Infrarotsysteme beschränkt sich für Mieter und Wohneigentümer daher auf die individuellen Verbrauchskosten.

Weil die Zentralheizanlage im Haus bereits für eine Grundwärme des Mauerwerks sorgt und die Wohnung (oder Büro) bei einem Mischkonzept mitheizt, müssen diese Raumwärmeanteile von den Infrarotheizflächen nicht erbracht werden. Es findet eine echte Heizlastverteilung statt (kein Energie-Mehrverbrauch).

Bei Heizkostenverteilern auf Flüssigkeitsbasis sollten die Heizkörper der Zentralheizung im Winter nicht ganz ausgeschaltet werden. Sonst läuft man Gefahr die Kaltverdunstung hochzutreiben. Die Heizkostenabrechnung weist dann einen individuellen Heizverbrauch aus, der gar nicht stattgefunden hat, sondern allein das Ergebnis eines einseitigen messtechnischen Verfahrens ist. Dagegen kann man die Heizkörper bei modernen elektronischen Zweifühler-Heizkostenverteilern ausgeschaltet lassen, ohne dass Kostennachteile entstehen können. Die elektronischen Zweifühler-Heizkostenverteiler berechnen anhand der Differenz von Luft- und Heizkörpertemperaturwert nur den tatsächlichen Heizverbrauch.
Elektronische Heizkostenverteiler mit Zweifühlersystem: Funktionsweise
Die modernen elektronischen Heizkostenableser arbeiten mit einem Zweifühlersystem: Gemessen wird sowohl die Temperatur des Heizkörpers als auch die Temperatur der Luft. Weist der Heizkörper dieselbe oder eine geringere Temperatur wie die Luft auf, so wird kein individueller Wärmeverbrauch aufgezeichnet. Individuelle Heizkosten fallen also immer nur an, wenn der Heizkörper wärmer als die Luft ist. Läßt man die Heizköper-Ventile das ganze Jahr ausgeschaltet, zeigen alle elektronischen Heizkostenverteiler den Wert Null an.
Damit können Sie Heizkörper einer Zentralheizung, die mit elektronischen Heizkostenablesern versehen sind, jetzt in der Heizperiode einfach ausschalten, ohne Ungerechtigkeiten bei der indiduellen Heizkostenabrechnung befürchten zu müssen.
Absolut gerecht: Nur noch für die Gebäude-Grundwärme mitzahlen.
Die Wärme, die im allgemeinen Heizkostenanteil der Zentralheizungskosten-Abrechnung mitgezahlt wird, muss durch die Infrarotheizungen nicht mehr erbracht werden. Mit der Infrarotheizung erzeugen Sie also nur für den Wärmeanteil, der über die Gebäudegrundwärme hinausgeht. Diese "Heizlastverteilung" spiegelt sich in der Heizkostenabrechnung für die Zentralheizung nun absolut gerecht und zweifelsfrei wieder.

Mischkonzept "Zentralheizung plus Infrarotheizung": Jetzt noch attraktiver!
Mit den neuen elektronischen Heizkostenverteilern wird das Mischkonzept "Zentralheizung plus Infrarotheizung" damit noch attraktiver. Die Heizkörper der Zentralheizung können Sie jetzt problemlos das ganze Jahr über ausgeschaltet lassen, ohne dass Ihnen dabei evtl. Nachteile bei der Heizkostenabrechnung entstehen können. Falls Sie alle Warmluftheizkörper ausgeschaltet lassen, beträgt der individuelle Kostenanteil in der Heizkostenabrechnung von zentralen Gas- und Ölheizungen Null Euro. Die Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen gewinnen durch die modernen Heizkostenverteiler endlich die ungetrübte Freiheit selbst darüber zu entscheiden, inwieweit sie ihre Wohnung noch mit ineffizienten Warmluftheizkörpern heizen wollen.
Ihr herstellerneutrales Beratungsteam von Wärmemeister.de München / Bayern
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